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   VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04   

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https://dejure.org/2004,30855
VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04 (https://dejure.org/2004,30855)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.03.2004 - 6 B 1192/04 (https://dejure.org/2004,30855)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. März 2004 - 6 B 1192/04 (https://dejure.org/2004,30855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erfolgloser Versuch, die Beförderung eines Konkurrenten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu verhindern, der mit einer besseren Gesamtnote dienstlich beurteilt worden ist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; § 123 VwGO
    Anordnungsgrund; Auswahlermessen; Beurteilungszeitraum; dienstliche Beurteilung; Frauenförderung; Gesamtnote; Konkurrentenstreit; Psychologierat; schulpsychologischer Dienst; Schwerbehinderteneigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04
    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen mit dem Ziel, die Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerbungsverfahrenanspruch frei zu halten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (so BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, Az: 2 C 14.02, DVBl 2004, 317 = RiA 2004, 37 = ZBR 2004, 101).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (so BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 aaO unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Bundesgerichte).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04
    Sind dagegen mehrere Bewerber in den letzten dienstlichen Beurteilungen im wesentlichen gleich beurteilt worden, so steht es dem Dienstherrn frei, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen (Hilfskriterien) zu treffen, z. B. nach dem Lebens- oder Dienstalter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, BVerwGE 80, 123, 126); er kann aber auch auf - wenn auch geringe - Differenzen bei Eignung, Leistung und Befähigung abstellen.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04
    Die der beabsichtigten Beförderung zugunsten des Beigeladenen vorangegangene Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ist ein Akt wertender Erkenntnis, der nur in eingeschränktem Maße einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BVerwGE 97, 128).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04
    Insoweit steht dem Dienstherrn ein weites Ermessen zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993, DVBl. 1994, 118; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. März 1998 - a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04
    Die Ermessensausübung des Dienstherrn bei der Entscheidung über eine Beförderung hat sich am Leistungsgrundsatz zu orientieren; deshalb ist den dienstlichen Beurteilungen der Bewerber regelmäßig wesentliches Gewicht beizumessen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95 - NdsRpfl. 1995, 168 = NdsVBl. 1995, 212; und Beschluss vom 17. Oktober 1997 - 5 M 4037/97 - DRiZ 1998, 191).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 5 M 640/98

    Konkurrentenklage; Auswahlentscheidung; Beförderung; Dienstliche Beurteilung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04
    In einem solchen Fall ist grundsätzlich der Bewerber mit der besseren Gesamtnote auszuwählen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Februar 1997 - 5 M 278/97 - V.n.b.; Beschluss vom 26. März 1998 - 5 M 1601/98 - NdsRpfl. 1998, 282 = RiA 1999, 143).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 5 M 4037/97

    Ermessensgerechte Auswahlentscheidung bei Vergabe; Anforderungsprofil;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04
    Die Ermessensausübung des Dienstherrn bei der Entscheidung über eine Beförderung hat sich am Leistungsgrundsatz zu orientieren; deshalb ist den dienstlichen Beurteilungen der Bewerber regelmäßig wesentliches Gewicht beizumessen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95 - NdsRpfl. 1995, 168 = NdsVBl. 1995, 212; und Beschluss vom 17. Oktober 1997 - 5 M 4037/97 - DRiZ 1998, 191).
  • VG Oldenburg, 28.01.2004 - 6 A 985/02

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag des früheren Vorgesetzten;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2004 - 6 B 1192/04
    Deshalb hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. nur: VG Oldenburg, Urteil vom 28. Januar 2004, Az: 6 A 985/02 m.w.N.).
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